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Fachsprachenprüfung Pflege B2

Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse für Pflegekräfte
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Ohne Deutschkenntnisse können Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen hierzulande nicht in ihrem erlernten Beruf arbeiten.  Diese werden über eine Sprachprüfung nachgewiesen.  Nach einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz 2019 über die  erforderlichen Sprachkenntnisse in den jeweiligen Gesundheitsfachberufen beauftragte das Norddeutsches Zentrum zur Weiterentwicklung der Pflege (NDZ) die Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch ein entsprechendes Prüfungsformat zu entwickeln. Dies war erfolgreich und wird seit 01.01.2023 auch bei der PASSAGE gGmbH durchgeführt. 

Bei der Fachsprachenprüfung handelt es sich um eine szenariobasierte Einzelprüfung, die aus drei Teilen besteht: einem simulierten Gespräch mit einem/einer Patient:in, einem simulierten Gespräch mit einem/einer Kolleg:in  und  dem Anfertigen eines berufsspezifischen Schriftstücks. Dabei sind während der Prüfung immer zwei Prüfer:innen anwesend, die jeweils auf Deutsch-als-Fremdsprache bzw. auf Pflegefachkenntnisse spezialisiert sind.

Die Prüfung ist kostenpflichtig, wird aber in vielen Fällen vom Arbeitgeber übernommen bzw. bei erfolgreichem Besuch eines Berufssprachkurses Gesundheitsfachberufe (wie er bei der PASSAGE gGmbH z.B. von Wege-in-de-Beruf angeboten wird) vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gezahlt.

Ansprechperson

Platzhalter Bild von einer grafisch dargestellten Frau

Iris Beckmann-Schulz

Nagelsweg 10
20097 Hamburg

T  040 2419 2786
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